"Seit Mitte der 1990er Jahre befindet sich das deutsche Tarifvertragssystem in einem schleichenden Erosionsprozess, bei dem die tarifpolitisch gut regulierten Kerne kleiner und die tarifvertragsschwachen und -freien Zonen größer werden", schreiben Bispinck und Schulten in der April-Ausgabe der WSI Mitteilungen. Als Ursachen nennen sie den rückläufigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad und die abnehmende Tarifbindung auf Seiten der Unternehmen. Ein Blick nach Europa mache aber deutlich, dass ein Nachlassen der Tarifbindung aber keineswegs unvermeidlich ist. In den meisten "alten" EU-Staaten liege sie stabil zwischen 80 und 99 Prozent, obwohl auch dort Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände an Mitgliedern verlieren. In Deutschland sind es derzeit 63 Prozent. Bispinck und Schulten führen das vor allem auf eine deutlich stärkere politische Unterstützung des Tarifvertragssystems durch eine hohe Verbreitung von Allgemeinverbindlicherklärungen zurück.
Zum 60. Jahrestag des Tarifvertragsgesetzes am 9. April sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Mittwoch in Berlin:
"Die sozialen Fortschritte, die seit 1949 für alle ArbeitnehmerInnen - nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder - erreicht wurden, beruhen auf dem Prinzip der Koalitionsfreiheit und der sich daraus zwingend ergebenden Tarifautonomie. Sie war und ist eine tragende Säule des sozialen Friedens in Deutschland (mehr …)
Frankfurter Rundschau - Tarifvertragsgesetz: Happy Birthday, von Eva Roth: "Kaum jemand kennt es, obwohl es die meisten Arbeitnehmer betrifft und obwohl es schon für mächtig Zoff auf der politischen Bühne gesorgt hat: Das Tarifvertragsgesetz feiert heute seinen 60. Geburtstag, es ist noch vor dem Grundgesetz in Kraft getreten und hat den Arbeitsmarkt in Deutschland geprägt. Wir ziehen Bilanz (mehr …)
Die Linkspartei wünscht die Aufnahme des Grundsatzes der Entgeltgleichheit für Mann und Frau in das Tarifvertragsgesetz, so die Frankfurter Rundschau.
Klar, dass es auch auch Kritiker gibt. So wünschte dieser Tage der Einzelhandelsverband, man möge das Tarifvertragsgesetz bitte ändern und die Nachwirkung des Tarifvertrags bei Verbandsaustritt oder Kündigung beseitigen. Na, ein Schelm wer böses dabei denkt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
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