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17.05.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Allgemeinverbindliche Tarifverträge (Stand 01.04.2009)

Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist durch das Bundesarbeitsministerium wieder auf den neusten Stand gebracht worden. Das BMAS veröffentlicht vierteljährlich ein aktuelles Verzeichnis aller allgemeinverbindlichen Tarifverträge in Deutschland. Nach § 5 Tarifvertragsgesetz können Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Tarifverträge können bei den jeweiligen Tarifvertragsparteien entgeltlich angefordert werden. Die allgemeinverbindlichen Tarifverträge sind in JURIS im Volltext zugänglich.