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07.11.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat einen Tarifvertrag

Nach mehrfachen Arbeitsniederlegungen gelang es schliesslich nach der neunten Verhandlungsrunde, den Tarifkonflikt zwischen der Arbeiterwohlfahrt NRW und Ver.di beizulegen. In Nordrhein-Westfalen bekommen die 27000 Beschäftigten ab Januar 2008 drei Prozent mehr und eine Einmalzahlung von 425 Euro. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 15.1.2009.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte