Arbeitsgericht Chemnitz auch für Tarifeinheit bei der Bahn
Bei der Bahn wird bekanntlich nicht nur um Geld, sondern auch um den Grundsatz der Tarifeinheit gestritten. Nach dem Arbeitsgericht Düsseldorf hat heute auch das Arbeitsgericht Chemnitz den geplanten Streik der GdL bei Kleinbahnen untersagt. Begründung: Der Grundsatz der Tarifeinheit. Das Arbeitsgericht in Sachsen gab dabei einem entsprechenden Antrag der DB RegioNetz Verkehrs GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt einigten sich GdL und Bahn dagegen heute, dass Auto- und Nachtzüge nicht bestreikt werden. Der Urlauber wegen …