Selbst eine "höhere" Lösung zur Vermeidung eines Flickenteppichs unterschiedlichster Entscheidungen von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten durch eine Sonderzuständigkeit des Bundesarbeitsgerichts dürfte dagegen nur die zweitbeste Lösung sein.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte