Das Arbeitsgericht Nürnberg hat den Streik der Lokführer bei der Güterverkehrstochter Railion sowie im Fernverkehr untersagt. Zur Begründung bezieht sich das Gericht allerdings auf die Antragsschrift der Bahn und die Erwiderung der GdL.
Quelle: Beschluß des Arbeitsgericht Nürnberg, Volltext
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte