GdL Chef Schnell hat trotz meiner im Blog geäusserten Bedenken
zum Verlust des Unfallschutzes bei Unterbrechung der Kur seinen Kuraufenthalt für die Verhandlung unterbrochen. Ob´s hilft, mag bezweifelt werden; da sehr wahrscheinlich ist, dass der Streik im Güterverkehr erlaubt wird, also die Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz aufgehoben wird, bleibt ein schaler Nachgeschmack. Den Streik überlässt er - selbst kurend - seinem Stellvertreter, designierten Nachfolger und seinen Kollegen, den Triumph dagegen will er selber nach Hause fahren.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte