In derart wichtigen Fragen sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Streiksenat beim Bundesarbeitsgericht eingerichtet wird, um solche Fragestellungen schnell zu klären. Die Gerichte sollten zwar generell zurückhaltend bei Eingriffen in Tarifauseinandersetzungen und das Streikrecht sein, wenn aber schon Streitigkeiten anhängig gemacht werden, ist es zweifellos besser, es gibt eine einzige Entscheidung durch ein dazu speziell berufenen und entsprechend spezialisierten Spruchkörper als das aktuelle Entscheidungschaos.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte