Sollte es zu keiner Einigung zwischen den Tarifparteien kommen, hat die GdL bereits jetzt deutschlandweite Streiks nach Ablauf der Friedenspflicht in der 1. Juliwoche angekündigt.
Das Pikante an der Sache: Die Deutsche Bahn hat schon im Dezember 2006 eine Klage gegen die GdL vor dem Arbeitsgericht Mainz eingereicht. Mit dieser Klage begehrt sie die Feststellung, dass ein Arbeitskampf zur Durchsetzung eines Fahrpersonaltarifvertrages unzulässig ist.
Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
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