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21.03.2010
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigungsfrist nach MTV Chemie "Akademiker"

In der Chemieindustrie gelten für die akademischen Beschäftigten Kündigungsfristen zum Quartalsende. Nach § 2 Ziff. 2.des MTV Akademiker Chemie beträgt die Kündigungsfrist "beiderseits mindestens drei Monate zum Monatsende.

Die Kündigungsfrist verlängert sich bei einer Unternehmenszugehörigkeitvon 5 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres

von 10 Jahren auf 9 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres

von 15 Jahren auf 12 Monate zum Ende eines Quartals.

Die Kündigungsfristen nach dem MTV Akademiker gelten sowohl für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung) als auch die Kündigung durch das Unternehmen.

Vor der ordentlichen Kündigung soll dem Angestellten nach der tariflichen Regelung in § 2 MTV Akademiker Chemie Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

Bei einer Kündigung ohne Beachtung der richtigen Kündigungsfrist droht eine Untersagung der Arbeitsaufnahme beim neuen Arbeitgeber, wenn dieser als Wettbewerber anzusehen ist. Dieser Begriff ist nicht immer scharf zu konturieren. Für ein Wettbewerbsverbot sieht der MTV Akademiker in § 7 ausführliche Regelungen vor. Vor einen schnellen Jobwechsel sollten sich Führungskräfte und Manager der Chemiebranche sicherheitshalber anwaltlichen Rat holen.

Der Akademiker MTV gilt für Beschäftigte mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher oder technischer Hochschulbildung, sofern sie überwiegend eine Tätigkeit ausüben, für die diese Hochschulausbildung Voraussetzung ist.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Wir sind aufgrund von mehrere Empfehlungen von Arbeitnehmervertretungen

im Sachverständigenverzeichnis der IGBCE gelistet