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24.10.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

LAG Brandenburg: Kein Notdienst für GdL Lokführer beim Bahnstreik

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg untersagte der Bahn heute per einstweiliger Verfügung, Mitglieder der GdL gegen deren Willen für den Notdienst einzuteilen (Aktenzeichen 7 SaGa 2044/07). Die Bahn kann daher morgen und Freitag während des angekündigten 30-stündigen Streiks keine Lokführer der GdL für den Notdienst zwangsrekrutieren. Die GdL war zunächst beim Arbeitsgericht Berlin (nicht: Brandenburg, wie man vereinzelt liest) unterlegen (ArbG Berlin vom 12.10.2007 Aktenzeichen: 24 Ga 16462/07, Pressemitteilung). Gegen die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg ist kein normales Rechtsmittel mehr gegeben.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte