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02.11.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

LAG Chemnitz erlaubt GdL Streik im Güterverkehr und Fernverkehr

Das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz hat soeben im Berufungsverfahren entschieden und damit die Weichen für den weiteren Verlauf der Tarifauseinandersetzung zwischen Bahn und GdL gestellt. Das Gericht verkündete durch den Vorsitzenden Richter Werner Leschnig die Entscheidung, die das Streikverbot des Arbeitsgericht Chemnitz für den Güterverkehr und Fernverkehr aufhebt und der GdL den Streik nun auch in diesen Bereichen erlaubt.

Quelle: dpa zu Landesarbeitsgericht Chemnitz, Urteil vom 02.11.2007 Aktenzeichen 7 SaGa 19/07

Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie nach der Veröffentlichung auf den Seiten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts.

Beide Seiten haben bereits vor der Verkündung der Presse mitgeteilt, bei einem negativen Ausgang das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen zu wollen.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte