Quelle: dpa zu Landesarbeitsgericht Chemnitz, Urteil vom 02.11.2007 Aktenzeichen 7 SaGa 19/07
Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie nach der Veröffentlichung auf den Seiten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts.
Beide Seiten haben bereits vor der Verkündung der Presse mitgeteilt, bei einem negativen Ausgang das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen zu wollen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte