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14.07.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Lokführerstreik: Arbeitsgericht Mainz hebt einstweilige Verfügungen wieder auf

nachdem die Gewerkschaft der Lokführer gegen die einstweiligen Verfügungen vom 10.07.2007 (wir berichteten) Widerspruch eingelegt hatte. Die GdL feiert die Entscheidungen des ArbG Mainz von heute (14.07.2007) auf ihrer Homepage zwar als Sieg, will aber weiterverhandeln.

Mit gutem Grund. Das Arbeitsgericht Mainz hat nämlich mit der Aufhebung der einstweiligen Verfügungen heute seine Rechtsauffassung nicht geändert, nach der die GdL mit ihren Warnstreiks gegen die Friedenspflicht verstossen hatte. Vielmehr hat die GdL aus den verlorenen Arbeitsgerichtsverfahren die Konsequenzen gezogen und umgehend die Streikforderungen entsprechend abgeändert, so dass das Arbeitsgericht Mainz keine Bedenken mehr hatte. Einen Teilsieg kann die GdL mit der Aufhebung der einstweiligen Verfügungen wohl verbuchen: Das Arbeitsgericht Mainz hat offenbar keine Probleme wegen der Tariffähigkeit der Spartengewerkschaft an sich gesehen (wir berichteten).

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte