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04.07.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Mindestarbeitsbedingungengesetz

Während die Regierung versucht, das Thema Mindestlohn entsprechend der Koalitionsvereinbarung durch Mindestarbeitsbedingungengesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz endlich ins Tor zu bringen, starten die Arbeitgeberverbände eine neue Kampagne. Von "ein brutaler Anschlag auf die Tarifautonomie" bis zu "Ermächtigung zur staatlichen Tarifzensur" reichen die Vorwürfe. Was Hundt & Co. stört, ist die Verdrängung schlechterer Tarifverträge durch Arbeitnehmerentsendegesetz und vor allem das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Wer mit AuB,  GNBZ und leider auch CGM versucht, Scheintarifverträge zu etablieren, fürchtet vielleicht das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Allerdings sichert das dort vorgesehene Verfahren unter Beteiligung der Arbeitgeber, dass diese keinen "Anschlag auf die Tarifautonomie" abwehren müssten. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz wird nicht einmal eine Scheintarifautonomie durch geschmierte oder hofierte Scheingewerkschaften verhindern. Viel Geschrei um Nichts also.

Am Sonntag berichtet "Bericht aus Berlin" um 18:30 Uhr zum Mindestarbeitsbedingungengesetz.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte