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17.12.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Mindestlohn: Zeitungsausträger als Briefzusteller?

Die Umgehung des Mindestlohntarifvertrages im Postbereich durch Zeitungsboten plant nach einem Bericht des Kölner Stadtanzeiger, der selbst an der PIN AG beteiligt ist (und trotzdem kritisch berichtet), der Vorstand des grünen Postkonkurrenten. Der Kompromiss in der Regierungskoalition, mit dem diese den Weg für ein Mindestlohngesetz frei machte, sieht Ausnahmen vor, wenn die Briefzustellung nur "nebenbei" erledigt wird, also z.B. bei Taxifahrern oder eben Zeitungsausträgern. Dieses Schlupfloch will PIN jetzt offensichtlich nutzen.

Ehrlich gesagt: damit durfte man rechnen, wenn man nicht blauäugig davon ausging, dass sich CDU und SPD um des Kaisers Bart streiten.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte