Ob die betriebsbedingte Kündigung allerdings mit Erlaubnis der Tarifparteien durch ablösende Vereinbarung zulässig ist, wenn die Mitarbeiter über Jahre "Opfer", also ihren Beitrag zur Beschäftigungssicherung erbracht haben, der Arbeitgeber seinerseits aber was den Kündigungsausschluß angeht, aber eben nicht, wird sich zeigen. Wir lassen das gerade von den Arbeitsgerichten klären.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte