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19.02.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Streikverbot verboten

Das Streikverbot des Berliner Polizeipräsidenten, mit dem dieser einseitig gegenüber streikwilligen Mitarbeitern der Polizei Notdienste anordnen wollte, ist vom Tisch. Das BerlinerArbeitsgericht untersagte die entsprechende Anordnung des PP; vor dem Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg einigten sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Polizeipräsident schließlich auf Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung. Eine Notdienstvereinbarung ist eben etwas anderes als eine Notdienstanordnung, Herr Präsident.

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte