Das Streikverbot des Berliner Polizeipräsidenten, mit dem dieser einseitig gegenüber streikwilligen Mitarbeitern der Polizei Notdienste anordnen wollte, ist vom Tisch. Das BerlinerArbeitsgericht untersagte die entsprechende Anordnung des PP; vor dem Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg einigten sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Polizeipräsident schließlich auf Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung. Eine Notdienstvereinbarung ist eben etwas anderes als eine Notdienstanordnung, Herr Präsident.