Die Kenntnis der genannten Tarifverträge ist nicht nur wegen der nicht nur wegen der Kündigungsfrist und Ausschlussfrist bedeutsam.
Die Texte aller vorstehenden Verträge sind abgedruckt in der EHV-Broschüre "Tarifverträge Einzelhandel NRW" - Stand: 11. Juni 2009.
Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, müssen die Tarifvertragsparteien Abschriften des Tarifvertrages gegen Erstattung der Kopierkosten und Porto zur Verfügung stellen, § 9 Abs. 1 Durchführungsverordnung Tarifvertragsgesetz (DVO TVG). Arbeitgeber müssen dem Anwalt des Arbeitnehmers auf Anforderung Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) und Tarifverträge (§ 8 TVG) zugänglich machen (so LAG Nürnberg vom 9.12.2004 - 5 Sa 328/04 Volltext). Da ein Besuch eines Anwaltes in der Firma nicht immer dem Interesse des Arbeitgebers entsprechen wird, sollte eine Übersendung gegen Erstattung der Kopiekosten angeregt werden.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte