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04.05.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Telekom: Konflikt um Ausgliederung von 50.000 Mitarbeitern nach T-Service eskaliert

Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung bei der Deutschen Telekom um die Ausgliederung von mehr als 50.000 Beschäftigten in die T-Service-Sparte hat heute, am 04.05.2007, die zuständige Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einstimmig die Durchführung einer Urabstimmung beschlossen. Damit dürfte ein Streik unausweichlich werden. Für die Urabstimmung sind wegen der Vielzahl der Standorte drei Tage angesetzt.

"Nun sind die Beschäftigten der Telekom aufgerufen, ihre Meinung zum Konfliktkurs des Managements zu äußern. Wir sind bereit, mit den Kolleginnen und Kollegen für einen tarifvertraglichen Sozialplan zu kämpfen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder nach der Sitzung des Gremiums am Freitag in Köln. Das Bundesarbeitsgericht hat erst kürzlich einen Streik für einen Sozialplantarifvertrag für zulässig erklärt (wie der Weblog der Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte berichtete).

 

In der bevorstehenden Urabstimmung werden die Tarifbeschäftigten zu ihrer Streikbereitschaft und die Beamten zu

ihrer Solidarität befragt.

 

Nach den bisherigen Planungen der Konzernleitung sollen unter anderem die Gehälter der Beschäftigten um neun Prozent gekürzt, die Arbeitszeit um mindestens vier Stunden auf 38 Stunden verlängert und der Rationalisierungsschutz verschlechtert werden. Gleichzeitig verlangt das Unternehmen Nulllohnrunden in den kommenden drei Jahren. Die Dienstleistungsgewerkschaft lehnt die Forderungen ab. Alle Einschnitte des Arbeitgebers zusammengenommen führten zu Einbußen und Umverteilungen von mehr als 40 Prozent zulasten jeden einzelnen Arbeitnehmers. "Dagegen wehren wir uns", stellte Schröder klar. Bereits beim Beschäftigungsbündnis 2004 hätten die Beschäftigten die Verkürzung der Arbeitszeit um vier Stunden mit einem Lohnverzicht aus eigener Tasche bezahlt.