Eine weitere Variante, Tarifverträge auf nicht tarifgebundende Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erstrecken, ist der Mindestlohn-Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz . Diese Tarifwerke gibt es bisher in neun Branchen: Bergbau, Elektrohandwerk, Baugewerbe, Maler- und Lackiererhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Briefdienstleistung, Gebäudereinigung, Wäschereidienstleistungen und Abfallwirtschaft. Zur Zeit ist die Einführung eines Mindestlohntarifvertrag s für die Pflegebranche geplant.
ggt;ggt; Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge via BMAS (1.4.2010)
Praxistipp:
Jeder, insbesondere auch Anwälte, können jeden Tarifvertrag (nicht nur die allgemeinverbindlichen) gegen Erstattung der Selbstkosten bei den Tarifvertragsparteien beziehen.
Mehr Informationen zur Allgemeinverbindlichkeit finden Sie unter
ggt;ggt;ggt; Allgemeinverbindliche Tarifverträge
ggt;ggt;ggt; Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Michael W. Felser
Rechtsanwalt